Kassensicherungsverordnung 2020
Informationen zur „KassenSichV“ Ab 01.01.2020 müssen digitale Kassensysteme mit einer sogenannten »technischen Sicherheitseinrichtung« (kurz: TSE) ausgestattet werden. Sinn und Zweck dieser neuen Sicherheitsauflage ist, die nachträgliche Veränderung oder Manipulation von steuerlich relevanten Kassenvorgängen („digitale Grundaufzeichnungen“) zu erschweren. Im Grunde signiert die TSE Ihre Umsätze, sobald diese in der Kasse gespeichert…