Blog

  • Meldung Ihres DiKAS Kassensystems an das Finanzamt (ab 01.01.2025)

    Hinweis: Die Weidev GmbH ist nicht befugt, in Steuersachen eine rechtsverbindliche Empfehlung und Beratung auszusprechen. Sollten Sie zu diesem Komplex weitere Fragen haben, raten wir dringend, einen Experten (Steuerberater / Steueranwalt) zu Rate zu ziehen, um sich gegen Verstöße und daraus resultierende Strafen, Abmahnungen und empfindlichen Hinzuschätzungen abzusichern. In seinem…

  • DigitalBon

    Für die ab dem 01.01.2020 geltende Belegausgabepflicht nach der KassenSichV haben wir in DiKAS eine digitale Lösung eingebaut: Den »DigitalBon« Thermopapier, auf dem unsere Bons in der Regel ausgedruckt werden, ist sehr umweltschädlich und sollte daher über den Restmüll entsorgt werden. Hier entstehen unnötig neue Müllberge. Bieten Sie Ihrem Gast…

  • Kassensicherungsverordnung 2020

    Informationen zur „KassenSichV“ Ab 01.01.2020 müssen digitale Kassensysteme mit einer sogenannten »technischen Sicherheitseinrichtung« (kurz: TSE) ausgestattet werden. Sinn und Zweck dieser neuen Sicherheitsauflage ist, die nachträgliche Veränderung oder Manipulation von steuerlich relevanten Kassenvorgängen („digitale Grundaufzeichnungen“) zu erschweren. Im Grunde signiert die TSE Ihre Umsätze, sobald diese in der Kasse gespeichert…

  • Leistungsübersicht

    DiKAS ist ein vollwertiges und vollständiges Kassensystem für kleine und große Betriebe in allen Gastronomiebereichen. Keep it simple Trotz des hohen Funktionsumfangs liegt der Fokus auf schneller und intuitiver Bedienung. Professionell Sie heißen 10 oder 10.000 Gäste willkommen? Betreiben ein Sterne-Restaurant, einen Döner-Imbiss oder doch eine Großraumdiscothek? DiKAS passt sich…

  • Rechtliche Bestimmungen und Vorgaben

    DiKAS unterstützt die Anforderung der Finanzverwaltung DiKAS ist zukunftssicher und entspricht den „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – GoBD. Für Gastronomiebetreiber besteht eine elektronische Aufbewahrungspflicht der Kassenumsätze für 10 Jahre. Bei einer Prüfung müssen die Daten den Finanzbehörden…

  • HTML5 Responsive

    Mit einem Computer, Tablet oder Smartphone können Sie mittlerweile problemlos im Internet navigieren und Webseiten Ihrer Wahl aufrufen. Moderne und benutzerfreundliche Internetseiten müssen dabei speziell für alle, d.h. auch für kleine Displaygrößen von Smartphones und Tablets, optimiert sein. Responsive by Design DiKAS-Benutzeroberflächen für den POS werden ebenfalls von der kleinstmöglichen…

  • RESTful API

    Offen und kommunikativ Alle Kernfunktionen und Daten in DiKAS können über eine Schnittstelle, genannt RESTful API, genutzt werden. Sie haben eine eigene Softwarelösung, die Sie gerne mit DiKAS verbinden möchten? Ihr Onlineshop soll Bestellungen direkt an die Kassensoftware übergeben? Sie benötigen eine spezielle Benutzeroberfläche für Ihr Business? Dank RESTful API…

  • DiKAS Umsatzdaten-Archiv in der Cloud

    Am 31.12.2016 endete eine Übergangsregelung für alte Kassensysteme, die nicht den aktuellen Anforderungen der deutschen Finanzverwaltung entsprechen. Spätestens ab 2017 müssen alle steuerlich relevanten Geschäftsvorgänge 10 Jahre unveränderbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Neben den Journaldaten sind auch Stammdatenänderungen zur archivieren. Ein Gastronom darf keinen Datenverlust durch einen Defekt oder…