Rechtliche Bestimmungen und Vorgaben

DiKAS unterstützt die Anforderung der Finanzverwaltung

DiKAS ist zukunftssicher und entspricht den „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – GoBD. Für Gastronomiebetreiber besteht eine elektronische Aufbewahrungspflicht der Kassenumsätze für 10 Jahre. Bei einer Prüfung müssen die Daten den Finanzbehörden in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.

Neue Verordnungen per Update

Ändern sich Verordnungen oder Bestimmungen, dann werden diese in das DiKAS Kassensystem eingepflegt und per Update an unsere Kunden ausgespielt. Sie sind damit immer auf dem neuesten Stand. Updates sind in den Lizenzen mit laufender Abrechnung bereits enthalten und werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Kassensicherungsverordnung 2020

DiKAS ist seit v2021.0303 mit Swissbit USB-TSE Modulen kompatibel und erfüllt damit die neue KassenSichV 2020.
Wenden Sie sich bitte an den Service, falls Sie noch ein Modul benötigen.